Strafverteidiger § Aufgaben, Kosten & mehr
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Strafrechtinfo24 Redaktion
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- Die Strafverteidigung vertritt die Interessen des Angeklagten in einem Strafverfahren.
- Der Verteidiger, den sich der Beschuldigte selbst aussucht, wird Wahlverteidiger genannt.
- Ein Pflichtverteidiger wird in einem Fall der notwendigen Verteidigung einem Angeschuldigten bereitgestellt, wenn dieser noch keinen Verteidiger hat.
- Ein Strafverteidiger kann aus bestimmten Gründen von der Mitwirkung ausgeschlossen werden.
- Die Strafverteidigung muss alle möglichen Prozessentwicklungen bei ihrer Strategie berücksichtigen.
- Es ist auch die Pflicht eines Strafverteidigers auf die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens zu achten.
Grundsätzliches zum Strafverteidiger
Als Strafverteidiger wird eine Person bezeichnet, die sich für die Interessen des Angeklagten im Strafverfahren einsetzt. In der Strafprozessordnung (StPO) wird in diesem Zusammenhang nur von Verteidigern gesprochen. Als Strafverteidiger können Rechtsanwälte beziehungsweise Rechtslehrer an deutschen Hochschulen fungieren, andere Personen benötigen die Genehmigung des Gerichts, um Verteidiger sein zu können. Insgesamt darf der Angeklagte gemäß § 137 der Strafprozessordnung (StPO) bis zu drei verschiedene Verteidiger haben. Außerdem hat der Beschuldigte zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens das Anrecht auf eine Strafverteidigung. Der Verteidiger kann auch von einem möglichen gesetzlichen Vertreter ausgesucht werden oder nach denselben Kriterien wie ein Richter ausgeschlossen werden.
Wahl- und Pflichtverteidiger
Unter einem Wahlverteidiger versteht man jenen Verteidiger, den sich der Beschuldigte selbst aussucht. Im Gegensatz dazu wird im Falle einer notwendigen Verteidigung gemäß § 140 der Strafprozessordnung (StPO) einem Angeschuldigten, der zu dem Zeitpunkt noch keine Verteidigung hat, ein sogenannter Pflichtverteidiger bestellt. Bei schwierigen Verfahren ist es möglich, dass darüber hinaus noch bis zu zwei Pflichtverteidiger mehr hinzugezogen werden.
Wann kann ein Strafverteidiger ausgeschlossen werden?
Welche Gründe für die Ausschließung eines Strafverteidigers möglich sind, ist in den §§ 138a und 138b der Strafprozessordnung (StPO) festgehalten. Dementsprechend kann ein Verteidiger ausgeschlossen werden, wenn seine Mitwirkung am Strafverfahren eine Gefahr für die deutsche Sicherheit darstellen könnte. Strafverteidiger können ebenso unter folgenden Ursachen von einem Strafverfahren ausgeschlossen werden:
- Verteidiger ist selbst an der Tat beteiligt
- Missbrauch seiner Stellung
- Gefährdung der Sicherheit von Vollzugsanstalten
- Manipulation von Beweisen etc.
Aufgaben eines Strafverteidigers
Der Strafverteidiger soll den Beschuldigten, also seinen Mandanten, im Strafverfahren so gut wie möglich verteidigen. Deshalb muss sich die Strafverteidigung auch schon im Vorfeld Gedanken darüber machen, wie ein Strafprozess möglicherweise verlaufen und ausgehen könnte. In manchen Fällen ist die Verteidigung gemäß § 140 der Strafprozessordnung (StPO) zudem verpflichtend. Die Hinzuziehung eines Strafverteidigers ist dementsprechend notwendig, wenn die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht, vor dem Landgericht oder vor dem Schöffengericht stattfindet. Auch wenn es sich um einen schweren Fall handelt, ist die Mitwirkung eines Strafverteidigers unbedingt erforderlich. Ebenfalls unerlässlich ist die Beteiligung eines Strafverteidigers in folgenden Fällen:
- dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird
- ein Berufsverbot drohen kann
- eine Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung getroffen wird
- sich der Beschuldigte in einer Anstalt befindet
- zur Vorbereitung eines Gutachtens die Unterbringung nach § 81 der StPO in Betracht kommt
- ein Sicherungsverfahren wahrscheinlich ist
- der bisherige Verteidiger ausgeschlossen ist
- dem Verletzten ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist
- die Rechte des Beschuldigten bei einer richterlichen Vernehmung gewahrt werden sollen
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Aufgaben während der Prozessvorbereitung
Während sich der Strafverteidiger mit seinem Mandanten auf den bevorstehenden Prozess vorbereitet, muss er sämtliche Möglichkeiten zu dessen Verlauf und Ausgang in Betracht ziehen. Dabei muss er auch abschätzen können, ob alle Vorwürfe entkräftet werden können, oder ob ein Geständnis des Angeklagten vorteilhafter ist. Auch Beweise, die den Beschuldigten entlasten können, müssen von ihm in dieser Phase erhoben werden. Ebenso muss er abschätzen können, ob Rechtsmittel eine Chance auf Erfolg haben oder nicht.
Aufgaben im Strafprozess
Im Strafprozess selbst muss der Strafverteidiger sich mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft auseinandersetzen, was auch eventuelle Konfrontationen miteinschließt. Eine ebenso wichtige Aufgabe während des Prozesses ist die Zeugenvernehmung, um darin mögliche belastende Unstimmigkeiten ausfindig machen zu können. Allgemein muss die Strafverteidigung auch auf die gesetzmäßige Durchführung des Strafverfahrens und damit auch des Prozesses zu achten. In diesem Zusammenhang hat er besonders auf Aussageverweigerungsrechte hinzuweisen und sicherzustellen, dass die Beweisaufnahme nicht etwaigen Verwertung Verboten zuwiderhandelt.
Rechte und Pflichten der Strafverteidigung
Die Rechte, die ein Strafverteidiger besitzt, regelt die Strafprozessordnung (StPO). Eine der wohl wichtigsten Befugnisse eines Strafverteidigers ist das Akteneinsichtsrecht gemäß § 147 der Strafprozessordnung (StPO). Dementsprechend darf die Strafverteidigung alle Akten, die dem Gericht vorliegen, einsehen und amtlich verwahrte Beweisstücke begutachten. Die Akteneinsicht ist eingeschränkt, wenn in diesen noch nicht der Abschluss der Ermittlungen vermerkt ist und der Untersuchungszweck dadurch einer Gefährdung ausgesetzt wäre. Weitere Rechte der Strafverteidigung sind:
- Befragung von Zeugen, Sachverständiger und des Angeklagten
- Beweisantragsrecht
- Anwesenheitsrecht bei allen Vernehmungen
Die Pflichten eines Strafverteidigers sind im Gegensatz zu den Rechten im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Demzufolge untersteht der Strafverteidiger gemäß § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) einer Verschwiegenheitspflicht. Er darf also keine Geheimnisse, die ihm durch seine Position verraten wurden, öffentlich machen. Zudem ist er zu einer Parteilichkeit verpflichtet, da er stets im Sinne seines Mandanten handeln soll. Weiters hat er gemäß § 138 der Zivilprozessordnung auch eine Wahrheitspflicht, weshalb er trotz § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) auch nicht für den Angeklagten lügen darf, da er sich sonst einer Strafvereitelung schuldig machen würde.
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Kosten eines Strafverteidigers
Die Bezahlung eines Rechtsanwalts wird nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Da es sich bei diesen Vorschriften nur um die minimalste Bezahlung für Rechtsanwälte handelt, kann ein Strafverteidiger durch Zusatzvereinbarungen die Gebühr erhöhen. Die Vergütung, die ihm dabei mindestens zusteht, wird gemäß § 3 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nach dem sogenannten Gegenstandswert berechnet. Der Gegenstandswert ist jener Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit besitzt.
Welche Aspekte haben Einfluss auf die Kosten?
Es gibt keine pauschale Antwort darauf, wie viel ein Strafverteidiger kostet. Die tatsächlichen Kosten eines Strafverteidigers setzen sich aus den unterschiedlichen Bedingungen des jeweiligen Strafverfahrens zusammen. Die grundsätzliche Gebühr macht gemäß § 13 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro 49 Euro aus. Die sogenannten Rahmengebühren, die sich je nach Fall neu ergeben, bestimmt der Verteidiger selbst. Dementsprechend haben auch folgende Aspekte Einfluss auf die Kosten der Strafverteidigung:
- Kosten für Aktenkopie
- Beratung in Kanzlei
- verschiedene Termine, z.B.: Gerichtstermine
- Mögliche Anfahrtskosten
- Kosten für eventuelle Rechtsmittel (Berufung, Revision)
Unterschiede bei einem Pflichtverteidiger
Die Kosten des Pflichtverteidigers übernimmt zuerst der Staat. Wird der Angeklagte allerdings verurteilt, muss er dem Staat die Kosten für die Pflichtverteidigung zurückzahlen. Bei einem Freispruch muss der Beschuldigte nichts bezahlen, solange kein Zusatzhonorar vereinbart wurde. Außerdem sind die Gebühren für einen Pflichtverteidiger niedriger als bei einem Wahlverteidiger.
Wie kann Sie ein Strafverteidiger unterstützen
Ein Strafverteidiger kann durch sein Anrecht auf Akteneinsicht die Rechtslage des konkreten Falles bestmöglich einschätzen. Daraufhin kann er eine Verteidigungsstrategie für seinen Mandanten entwickeln, die je nach Straftat sogar einen Freispruch, auf jeden Fall aber ein so geringes Strafmaß wie möglich für den Mandanten herausholt. Außerdem bereitet der Strafverteidiger den Beschuldigten auf das Hauptverfahren vor, da es wichtig ist, wie sich dieser dabei verhält. Auch kann die Strafverteidigung während der Hauptverhandlung Zeugen und Sachverständige vernehmen und dabei eventuelle Widersprüche in den Aussagen ausfindig machen.
Sind Sie selbst Beschuldigter in einem Strafverfahren, sollten Sie sich die Hilfe eines Juristen holen, auch wenn es sich nicht um einen Fall der notwendigen Verteidigung handelt. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers können Sie in jedem Verfahren die Chance erhöhen, eine möglichst geringe Strafe zu bekommen. Außerdem hilft Ihnen ein Strafverteidiger auch dabei, dass Ihre Hauptverhandlung ordnungsgemäß abläuft.
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